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Wirtschaftsprüfung|Freiwillige Prüfungen
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Freiwillige Prüfungen
Die besondere Befähigung zum gesetzlichen Abschlussprüfer führt auch zur Beauftragung mit sogenannten freiwilligen Prüfungen, d.h. diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Die Prüfungen der Jahresabschlüsse erfolgen in der Regel aufgrund:
- Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung
- Gesellschafterbeschluss
- kreditvertragliche Abreden