Sie sind hier: Wirtschaftsprüfung|Freiwillige Prüfungen Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Ihr Steuerbüro in Dinkelsbühl. Freiwillige Prüfungen Die besondere Befähigung zum gesetzlichen Abschlussprüfer führt auch zur Beauftragung mit sogenannten freiwilligen Prüfungen, d.h. diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.Die Prüfungen der Jahresabschlüsse erfolgen in der Regel aufgrund:Gesellschaftsvertrag bzw. SatzungGesellschafterbeschlusskreditvertragliche Abreden Aktuelles Förderprogramm „Jung kauft Alt“ für den Kauf von Bestandsimmobilien gestartet 23. September 2024 mehr dazu E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus 20. September 2024 mehr dazu Neue Heizungsförderung: Antragstellung für alle möglich 20. September 2024 mehr dazu
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