Der Bundesrat hat am 16.06.2023 das vom Bundestag am 26.05.2023 beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) gebilligt. Das Gesetz kann nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann wie geplant am 01.07.2023 in Kraft treten.
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird u. a. in zwei Schritten reformiert:
Der Beitragssatz wird zum 01.07.2023 moderat um 0,35 % angehoben. Bei der Beitragshöhe muss künftig die Zahl der Kinder berücksichtigt werden.
Der Kinderlosenzuschlag wird auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben. Zugleich werden Beitragszahler ab dem zweiten bis zum fünften Kind entlastet – mit einem Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Zum 01.01.2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils 5 % erhöht. Zum 01.01.2025 und zum 01.01.2028 werden dann die Geld- und Sachleistungen automatisch dynamisiert – in Anlehnung an die Preisentwicklung.
Der Anspruch auf das sog. Pflegeunterstützungsgeld wird ausgeweitet. Damit ist die Lohnersatzleistung gemeint, die bezahlt wird, wenn Menschen aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen nicht arbeiten können. Pro Kalenderjahr wird es diese Unterstützung für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person gegeben.