Sie sind hier: Wirtschaftsprüfung|Freiwillige Prüfungen Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Ihr Steuerbüro in Dinkelsbühl. Freiwillige Prüfungen Die besondere Befähigung zum gesetzlichen Abschlussprüfer führt auch zur Beauftragung mit sogenannten freiwilligen Prüfungen, d.h. diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.Die Prüfungen der Jahresabschlüsse erfolgen in der Regel aufgrund:Gesellschaftsvertrag bzw. SatzungGesellschafterbeschlusskreditvertragliche Abreden Aktuelles Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks – Stundung der Kaufpreisforderung bei Ratenzahlungsabrede als Einräumung eines Darlehens 2. Dezember 2024 mehr dazu Aufteilung des Kaufpreises für Eigentumswohnung auf Grund und Boden und Gebäude – Anschaffungskosten für Besteuerung 2. Dezember 2024 mehr dazu Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zur E-Rechnung veröffentlicht 8. November 2024 mehr dazu
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