Der Bundesrat beschloss am 07.10.2022, dass es bis Ende 2023 beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) bleibt. Außerdem wurden der Durchschnittssatz und die Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 01.01.2023 auf 9 % angepasst.
Sie sind hier:
Aktuelles|Ermäßigter Umsatzsteuersatz in Gastronomie und 9,5 % Vorsteuer-pauschale für Landwirte zum 01.01.2023
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt.
Ihr Steuerbüro in Dinkelsbühl.